Warmes Oberstübchen: Dach oder Dachboden unkompliziert dämmen
Viele ältere Häuser von Sanierungspflicht betroffen
Die einen wollen, die anderen müssen: Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen, bei denen es nach dem 01. Februar 2002 einen Eigentümerwechsel gab oder die danach erbaut wurden, fallen unter die Sanierungspflicht. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt einige Maßnahmen vor, die innerhalb von zwei Jahren erfolgen müssen.