Erster Trittschallrechner für Holztreppen
Vor allem in Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäusern kann man mitunter deutlich hören, ob jemand in der angrenzenden Wohnung die Treppe auf- und abgeht. Das Gepolter von nebenan birgt Konfliktpotenzial, das oft auch Gerichte beschäftigt. Seit Januar gilt die überarbeitete Fassung der DIN 4109. Dieses Regelwerk, das sich dem Lärmschutz in Gebäuden widmet, macht strengere Vorgaben für die Trittschallübertragung von Treppen in Nachbarwohnungen. Es soll dazu beitragen, solche Ärgernisse in Zukunft von vorneherein zu vermeiden.
Allerdings ist die Berechnung, ob die geplante Treppe den neuen Anforderungen entspricht, bauphysikalisch anspruchsvoll. Für Stahlbeton-Treppen gibt der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) mit der Richtlinie 4100 ein geeignetes Rechenverfahren vor. Doch für leichte Konstruktionen wie Holztreppen existierte bislang nichts Vergleichbares. Um die Trittschall-Werte einzelner Modelle zu ermitteln, hat Treppenmeister einen Schallprüfstand für Holztreppen entwickelt und kann auf Grundlage dieser Ergebnisse nun einen Trittschallrechner anbieten. Damit ermitteln eigens dafür geschulte Fachleute, ob die Planung für ein Haus in diesem Punkt den neuen Bestimmungen entspricht. Zudem können so Empfehlungen gegeben werden, wie die Vorgaben am kostengünstigsten umzusetzen sind. Unter Umständen ist eine stärkere Wand weniger aufwendig als die Trittschalldämmung der Treppe.
Treppenmeister bietet aber auch flüsterleise Modelle, die mit Recht den Namen „Piano“ tragen. Bei Treppen mit Wandwange und bei herkömmlichen Wangentreppen macht das eine schallentkoppelte Verankerungstechnik möglich. Bei freitragenden Holztreppen wird ein spezielles Schallschutzlager verwendet. Solche „Flüstertreppen“ sind nicht nur mit Rücksicht auf Nachbarn und die DIN 4109 attraktiv, sondern machen das Leben in den eigenen vier Wänden komfortabler. Auf nächtliches Gepolter verzichtet man schließlich gerne. Mehr Informationen unter www.treppenmeister.com.
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